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Swiss Blockchain Federation | Schauplatzgasse 39 | 3011 Bern
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Die Swiss Blockchain Federation (SBF) begrüsst die geplante Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) und hat im Rahmen der Vernehmlassung wichtige Stellungnahmen eingebracht. Als führende Public-Private-Partnership zur Förderung des Blockchain-Standorts Schweiz sieht die SBF in der Modernisierung des FinfraG einen entscheidenden Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes zu sichern und den Einsatz von Distributed-Ledger-Technologien (DLT) zu fördern.
In ihrer Vernehmlassung hebt die SBF sieben zentrale Punkte hervor:
Positive Bewertung der Revision: Die SBF lobt ausdrücklich die sorgfältige Überprüfung und Strukturierung der Revision. Sie hebt hervor, dass es sich bei der Überarbeitung um einen notwendigen Schritt handelt, um bestehende Unsicherheiten zu beseitigen. Die SBF regt an, dass solche systematischen Überprüfungen auch in Zukunft regelmässig durchgeführt werden sollten, um die Dynamik der technologischen Entwicklungen in der Finanzmarktinfrastruktur zu berücksichtigen.
Fehlende Definitionen: Die SBF schlägt vor, klare und verbindliche Definitionen für die Begriffe «Zentralverwahrer» und «Zahlungssystem» im Gesetz zu verankern. Diese Begriffe sind derzeit so weit gefasst, dass sie theoretisch nahezu jede Verwahrungsstelle oder Bank betreffen könnten. Eine engere Definition könnte zu mehr Rechtssicherheit führen und unnötige bürokratische Belastungen für Unternehmen verhindern.
Rechtsstaatliche Prinzipien: Der Vorschlag der SBF sieht vor, dass der Gesetzgeber eindeutige und nachvollziehbare Kriterien für die Anwendbarkeit des FinfraG festlegt. Die in der Revisionsvorlage vorgeschlagenen Schwellenwerte bieten zwar eine Orientierung, sind jedoch aus Sicht der SBF nicht ausreichend. Sie fordert stattdessen detaillierte Leitlinien zur Anwendung des Gesetzes, um das Legalitätsprinzip zu wahren.
Zukunftsorientierung fehlt: Die SBF kritisiert, dass die Revisionsvorlage zu stark auf bestehende Strukturen fokussiert ist und die zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Distributed-Ledger-Technologien (DLT) nicht ausreichend berücksichtigt. Die SBF schlägt vor, den Grundsatz der Technologieneutralität klar im Gesetz zu verankern und die künftige Integration von Handels- und Nachhandelsaktivitäten ausdrücklich zu erlauben, um Innovationspotenziale zu nutzen.
DLT-Handelssystem stärken: Um den Rückstand bei der Implementierung von DLT-Handelssystemen aufzuholen, fordert die SBF, dass die Bewilligungsanforderungen für diese Systeme vereinfacht und beschleunigt werden. Zudem sollte die Zusammenarbeit zwischen der Finanzmarktaufsicht FINMA und den betroffenen Unternehmen verbessert werden, um Hindernisse im Bewilligungsverfahren zu beseitigen.
Langsame Bewilligungsverfahren: Die SBF schlägt vor, die Best-Practice-Ansätze aus der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) in das Schweizer Recht zu integrieren, um die Effizienz der Bewilligungsverfahren zu steigern. Hierbei könnten beispielsweise straffere Fristen und klarere Vorgaben für die Behörden eingeführt werden, um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen.
Deregulierungscheck: Die SBF fordert, dass im Rahmen der Gesetzesrevision auch eine systematische Überprüfung auf unnötige oder hemmende Regulierungen erfolgt. Bestimmungen, die sich in der Praxis als überflüssig oder gar kontraproduktiv erwiesen haben, sollten gestrichen werden.
Mit diesen Vorschlägen setzt sich die Swiss Blockchain Federation für eine zukunftsorientierte und innovationsfreundliche Gesetzgebung ein, die die Schweiz als führenden Blockchain-Standort weltweit positioniert.
Die umfassende Stellungnahme der SBF zur Vernehmlassung finden Sie unter folgendem Link: https://bit.ly/finfra_sbf
Wir befinden uns in einer spannenden Zeit für die Krypto- und Blockchain-Branche. Die Entwicklungen der letzten Wochen haben gezeigt, wie tiefgreifend und relevant diese Technologien in verschiedenen Bereichen werden.
Beispielsweise sorgte Donald Trump für Schlagzeilen, als er sich öffentlich für Bitcoin aussprach und im September sein eigenes Krypto-Projekt lancierte. Dies scheint eine bewusste Strategie zu sein, um die Krypto-Community für sich zu gewinnen. Viele sehen in ihm einen Befreier, der die Regulierung zugunsten der Branche beeinflussen könnte.
Auch auf politischer Ebene werden vermehrt Verbindungen zwischen Krypto und Wahlkampagnen sichtbar. Unternehmen wie Coinbase und Ripple spenden an beide politischen Lager, um die Bedeutung von Kryptowährungen auf die Agenda zu setzen und die Rahmenbedingungen für Krypto-Aktivitäten zu verbessern.
Ein weiteres spannendes Thema: die institutionelle Akzeptanz von Bitcoin wächst. Grosse Namen wie Goldman Sachs, MicroStrategy und der Staat Wisconsin setzen zunehmend auf Bitcoin. Auch in der Schweiz sehen wir ähnliche Bewegungen: Die Zürcher Kantonalbank bietet Krypto-Services an, und die Luzerner Kantonalbank ermöglicht ihren Kunden neu die Ein- und Auslieferung von Bitcoin und Ethereum – ein bedeutender Schritt für traditionelle Banken in unserem Land.
Trotz dieser positiven Entwicklungen stehen wir in der Schweiz jedoch vor Herausforderungen. Unsere DLT-Gesetzgebung ist weltweit führend, aber in der Umsetzung gibt es noch Hürden. Eine grosse Chance bietet die Anpassung des Finanzmarktgesetzes, die wir als Stärkung des DLT-Gesetzes sehen. Im Gegensatz zu anderen Ländern verfügt die Schweiz über kein geeignetes Lizenzgefäss für Crypto Asset Service Provider, die Handel und Aufbewahrung von Kryptowährungen anbieten. Die FINMA hätte den Spielraum, existierende Gefässe wie die Bankenlizenz oder die Fintech-Lizenz konstruktiv auszulegen, doch macht sie davon keinen Gebrauch. Auf Lizenzanträge für neue Kryptobanken reagiert sie mit Verzögerung, und die Fintech-Lizenz wird ebenfalls als ungeeignet angesehen. Der fehlende Rahmen für die Sammelverwahrung von Kryptowährungen ist ein Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Anbietern.
Unsere Experten stehen im Austausch mit dem SIF bezüglich des geplanten Gesetzesentwurfs, was sehr zu begrüssen ist. Wir werden uns in der öffentlichen Konsultation und der parlamentarischen Behandlung für klare Regelungen einsetzen, die die Wirtschaftsfreiheit nicht einschränken.
Um diese Hindernisse anzugehen, haben wir uns kürzlich auch bereits mit der FINMA und politischen Entscheidungsträgern ausgetauscht, um auf die aktuellen Herausforderungen und das immense Potenzial der Blockchain-Technologie hinzuweisen. Wie genau diese Gespräche verliefen und was die Swiss Blockchain Federation in den letzten Wochen sonst noch bewegt hat, erfahren Sie in diesem Newsletter.
Wir wünschen Ihnen viel Spass bei der Lektüre dieses Newsletters.
Die Swiss Blockchain Federation ist besorgt über die Aufsichtsmitteilung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu Stablecoins. Die von der FINMA geforderte flächendeckende Identifikation aller Nutzer hat keine erkennbare gesetzliche Grundlage. Die Anforderungen der FINMA verunmöglichen die Ausgabe von konkurrenzfähigen Stablecoins durch Schweizer Emittenten. Zudem erfolgte die Mitteilung überraschend und ohne Konsultation der Betroffenen.
Bern, 13. August 2024 – Die FINMA hat am 26. Juli 2024 die Aufsichtsmitteilung «Stablecoins: Risiken und Anforderungen für Stablecoin-Herausgebende und garantiestellende Banken» (06/2024) publiziert, die in der Blockchain-Branche für Unruhe und Kritik sorgt, denn die FINMA geht damit weit über die bisherige Praxis hinaus, die von der Branche ebenfalls kritisiert wurde.
In der vorliegenden Aufsichtsmitteilung äussert die FINMA die Ansicht, dass Emittenten von Stablecoins verpflichtet seien, alle Inhaber von Stablecoins als Kunden zu erfassen und ihre Transaktionen zu überwachen. Bei Stablecoins handelt es sich um elektronische Zahlungsmittel. Die etablierte Praxis bei Zahlungsmitteln ist, die Gegenpartei lediglich bei der Ausgabe und bei der Rücknahme zu prüfen. Abweichend von dieser Praxis und von der internationalen Usanz konstruiert die FINMA nun aufgrund des Existierens einer Forderung zwischen Stablecoin-Inhaber und Stablecoin-Emittent eine «dauerhafte Geschäftsbeziehung» und damit eine Kundenbeziehung nach Geldwäschereigesetz. Damit müssen alle Personen, die im Besitz von Stablecoins sind, vom herausgebenden Institut oder von angemessen beaufsichtigten Finanzintermediären mit Hilfe einer geprüften Passkopie oder anderer offizieller Dokumente identifiziert werden.
Nach Auffassung der Swiss Blockchain Federation lässt sich ein solches Erfordernis nicht aus dem geltenden Geldwäschereigesetz herleiten. Das vorübergehende Halten eines Stablecoins als «dauerhafte Geschäftsbeziehung» zum Herausgeber einzustufen, übersteigt das, was nach Sinn und Zweck der betreffenden Vorschriften vertretbar wäre, bei weitem. Die FINMA verfügt insofern für ihre Praxis über keine ausreichende gesetzliche Grundlage.
Die von der FINMA vertretene Auslegung der geldwäschereirechtlichen Rahmenbedingungen geht deutlich weiter als das, was internationale Standardsetzer und andere Staaten verlangen. Weder die Europäische Union noch Singapur, Hong Kong, Japan oder die USA verlangen eine Identifikation aller Zwischeninhaber eines Stablecoins oder eine Beschränkung seiner Übertragbarkeit. Auch die Financial Action Task Force (FATF) – das wichtigste internationale Gremium für Geldwäschereiregeln – fordert das nicht. Dafür gibt es gute Gründe: Stablecoins, die nur zwischen Kundinnen und Kunden eines einzelnen Instituts übertragen werden können, sind als Zahlungsmittel ungeeignet und damit nutzlos.
Sollte sich diese Praxis der FINMA durchsetzen, würde die Emission von Stablecoins aus der Schweiz heraus faktisch verunmöglicht, weil es mit den von der FINMA mitgeteilten Einschränkungen kein tragfähiges Geschäftsmodell geben kann. Schweizer Emittenten von Stablecoins sind daher gezwungen, ihr Projekt im Ausland zu realisieren. Setzen sie es in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union um, so unterstehen sie einer auf diesen Anwendungsfall zugeschnittenen Regulierung und können den Stablecoin im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum frei anbieten. Darüber hinaus können sie ohne jede Einschränkung den Stablecoin auch in der Schweiz vertreiben, sofern sie hierzulande keine dauernde physische Präsenz aufweisen, insbesondere keine Mitarbeitenden beschäftigen.
Die SBF ist schliesslich befremdet darüber, dass die FINMA auf die gesetzlich verankerten Mitwirkungsrechte (Art. 7 Abs. 4 FINMAG) verzichtet und die direkt Betroffenen nicht angehört wurden. Die SBF setzt sich seit Jahren für einen konstruktiven Dialog mit den Behörden ein mit dem Ziel, die langfristige Stabilität des Finanzplatzes zu gewährleisten und die Pionierrolle, die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Blockchain-Standorts Schweiz zu stärken.
Was sind Stablecoins?
Um das Potenzial von Anwendungen auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie auszuschöpfen, braucht es digitale Zahlungsmittel, die Transaktionen in einer offiziellen Währung wie dem Schweizer Franken, dem Euro oder US-Dollar ermöglichen. Stablecoins sind digitale Währungen, die durch Einlagen oder Finanzinstrumente in der entsprechenden offiziellen Währung gedeckt sind und deshalb gegenüber der Referenzwährung einen mehr oder weniger stabilen Wert aufweisen. Im Gegensatz zu Kryptowährungen, die aufgrund ihrer starken Preisschwankungen für Transaktionen in offiziellen Währungen ungeeignet sind, spielen Stablecoins eine zentrale Rolle im dezentralen Finanzwesen und bei vielen anderen Blockchain-Anwendungen.
Grosse Anerkennung für die Swiss Blockchain Federation
Die Swiss Blockchain Federation wurde für ihre exzellente Arbeit der letzten Jahre mit dem prestigeträchtigen «Jury Excellence Award 2024» der Swiss Crypto Awards geehrt. Dieser Erfolg ist das Resultat von über zehn Publikationen, unzähligen Veranstaltungen, Sitzungen, Medienmitteilungen sowie intensivem Austausch und Networking mit Politik, Wirtschaft, Hochschulen und Experten.
Diese Würdigung ist nicht nur eine Ehre, sondern auch eine schöne Anerkennung für die gemeinsame Arbeit, die wir geleistet haben. Wir sind stolz darauf, dass die Swiss Blockchain Federation als geschätzte und starke Plattform wahrgenommen wird. Gemeinsam können wir auch in Zukunft viel bewirken, denn die Schweiz hat eine Vorreiterrolle im Bereich Blockchain eingenommen und muss diese Position behaupten. Andere Länder haben ebenfalls das Potenzial von Blockchain erkannt und verfolgen ambitionierte Pläne.
Es ist daher essenziell, dass wir weiterhin auf Problematiken hinweisen, sie analysieren und Lösungsvorschläge publizieren. Die Einbindung und Aufklärung der Politik bleibt ein zentrales Anliegen. Unser Ziel ist es, das Verständnis für die Blockchain- und Krypto-Branche zu fördern. Aus diesem Grund haben wir in diesem Jahr die Gruppe Politik ins Leben gerufen. Vier Ständeräte und Nationalräte sowie fünf Regierungsräte haben sich zusammengeschlossen, um das Thema Blockchain in Bundesbern voranzutreiben.
Unser Präsident Heinz Tännler hatte anfangs Juni ein Antrittsgespräch mit dem neuen FINMA-Präsidenten Stefan Walter. Heinz hat bei diesem Gespräch auch die wichtigsten Themen und Herausforderungen der SBF platzieren können. Er hat auch darauf hingewiesen, dass die SBF den Dialog mit der FINMA intensivieren möchte.
Zudem freuen wir uns, Ihnen unsere neue dreisprachige Website zu präsentieren. Mit einem modernen Look und aktualisierten Inhalten bietet sie eine noch bessere Übersicht über unsere Ziele, Projekte, Veranstaltungen und Publikationen.
Es gibt noch viel zu tun, aber dieser Erfolg wäre ohne die hervorragende Zusammenarbeit unserer engagierten Mitglieder, Experten und Partner nicht möglich gewesen. Dafür möchten wir Ihnen allen herzlich danken.
Wir wünschen Ihnen viel Spass bei der Lektüre dieses Newsletters und stehen Ihnen für Rückfragen unter info@blockchainfederation.ch zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Die SBF-Geschäftsstelle