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Swiss Blockchain Federation | Schauplatzgasse 39 | 3011 Bern
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Die Swiss Blockchain Federation (SBF) begrüsst die geplante Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) und hat im Rahmen der Vernehmlassung wichtige Stellungnahmen eingebracht. Als führende Public-Private-Partnership zur Förderung des Blockchain-Standorts Schweiz sieht die SBF in der Modernisierung des FinfraG einen entscheidenden Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes zu sichern und den Einsatz von Distributed-Ledger-Technologien (DLT) zu fördern.
In ihrer Vernehmlassung hebt die SBF sieben zentrale Punkte hervor:
Positive Bewertung der Revision: Die SBF lobt ausdrücklich die sorgfältige Überprüfung und Strukturierung der Revision. Sie hebt hervor, dass es sich bei der Überarbeitung um einen notwendigen Schritt handelt, um bestehende Unsicherheiten zu beseitigen. Die SBF regt an, dass solche systematischen Überprüfungen auch in Zukunft regelmässig durchgeführt werden sollten, um die Dynamik der technologischen Entwicklungen in der Finanzmarktinfrastruktur zu berücksichtigen.
Fehlende Definitionen: Die SBF schlägt vor, klare und verbindliche Definitionen für die Begriffe «Zentralverwahrer» und «Zahlungssystem» im Gesetz zu verankern. Diese Begriffe sind derzeit so weit gefasst, dass sie theoretisch nahezu jede Verwahrungsstelle oder Bank betreffen könnten. Eine engere Definition könnte zu mehr Rechtssicherheit führen und unnötige bürokratische Belastungen für Unternehmen verhindern.
Rechtsstaatliche Prinzipien: Der Vorschlag der SBF sieht vor, dass der Gesetzgeber eindeutige und nachvollziehbare Kriterien für die Anwendbarkeit des FinfraG festlegt. Die in der Revisionsvorlage vorgeschlagenen Schwellenwerte bieten zwar eine Orientierung, sind jedoch aus Sicht der SBF nicht ausreichend. Sie fordert stattdessen detaillierte Leitlinien zur Anwendung des Gesetzes, um das Legalitätsprinzip zu wahren.
Zukunftsorientierung fehlt: Die SBF kritisiert, dass die Revisionsvorlage zu stark auf bestehende Strukturen fokussiert ist und die zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Distributed-Ledger-Technologien (DLT) nicht ausreichend berücksichtigt. Die SBF schlägt vor, den Grundsatz der Technologieneutralität klar im Gesetz zu verankern und die künftige Integration von Handels- und Nachhandelsaktivitäten ausdrücklich zu erlauben, um Innovationspotenziale zu nutzen.
DLT-Handelssystem stärken: Um den Rückstand bei der Implementierung von DLT-Handelssystemen aufzuholen, fordert die SBF, dass die Bewilligungsanforderungen für diese Systeme vereinfacht und beschleunigt werden. Zudem sollte die Zusammenarbeit zwischen der Finanzmarktaufsicht FINMA und den betroffenen Unternehmen verbessert werden, um Hindernisse im Bewilligungsverfahren zu beseitigen.
Langsame Bewilligungsverfahren: Die SBF schlägt vor, die Best-Practice-Ansätze aus der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) in das Schweizer Recht zu integrieren, um die Effizienz der Bewilligungsverfahren zu steigern. Hierbei könnten beispielsweise straffere Fristen und klarere Vorgaben für die Behörden eingeführt werden, um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen.
Deregulierungscheck: Die SBF fordert, dass im Rahmen der Gesetzesrevision auch eine systematische Überprüfung auf unnötige oder hemmende Regulierungen erfolgt. Bestimmungen, die sich in der Praxis als überflüssig oder gar kontraproduktiv erwiesen haben, sollten gestrichen werden.
Mit diesen Vorschlägen setzt sich die Swiss Blockchain Federation für eine zukunftsorientierte und innovationsfreundliche Gesetzgebung ein, die die Schweiz als führenden Blockchain-Standort weltweit positioniert.
Die umfassende Stellungnahme der SBF zur Vernehmlassung finden Sie unter folgendem Link: https://bit.ly/finfra_sbf
Wir befinden uns in einer spannenden Zeit für die Krypto- und Blockchain-Branche. Die Entwicklungen der letzten Wochen haben gezeigt, wie tiefgreifend und relevant diese Technologien in verschiedenen Bereichen werden.
Beispielsweise sorgte Donald Trump für Schlagzeilen, als er sich öffentlich für Bitcoin aussprach und im September sein eigenes Krypto-Projekt lancierte. Dies scheint eine bewusste Strategie zu sein, um die Krypto-Community für sich zu gewinnen. Viele sehen in ihm einen Befreier, der die Regulierung zugunsten der Branche beeinflussen könnte.
Auch auf politischer Ebene werden vermehrt Verbindungen zwischen Krypto und Wahlkampagnen sichtbar. Unternehmen wie Coinbase und Ripple spenden an beide politischen Lager, um die Bedeutung von Kryptowährungen auf die Agenda zu setzen und die Rahmenbedingungen für Krypto-Aktivitäten zu verbessern.
Ein weiteres spannendes Thema: die institutionelle Akzeptanz von Bitcoin wächst. Grosse Namen wie Goldman Sachs, MicroStrategy und der Staat Wisconsin setzen zunehmend auf Bitcoin. Auch in der Schweiz sehen wir ähnliche Bewegungen: Die Zürcher Kantonalbank bietet Krypto-Services an, und die Luzerner Kantonalbank ermöglicht ihren Kunden neu die Ein- und Auslieferung von Bitcoin und Ethereum – ein bedeutender Schritt für traditionelle Banken in unserem Land.
Trotz dieser positiven Entwicklungen stehen wir in der Schweiz jedoch vor Herausforderungen. Unsere DLT-Gesetzgebung ist weltweit führend, aber in der Umsetzung gibt es noch Hürden. Eine grosse Chance bietet die Anpassung des Finanzmarktgesetzes, die wir als Stärkung des DLT-Gesetzes sehen. Im Gegensatz zu anderen Ländern verfügt die Schweiz über kein geeignetes Lizenzgefäss für Crypto Asset Service Provider, die Handel und Aufbewahrung von Kryptowährungen anbieten. Die FINMA hätte den Spielraum, existierende Gefässe wie die Bankenlizenz oder die Fintech-Lizenz konstruktiv auszulegen, doch macht sie davon keinen Gebrauch. Auf Lizenzanträge für neue Kryptobanken reagiert sie mit Verzögerung, und die Fintech-Lizenz wird ebenfalls als ungeeignet angesehen. Der fehlende Rahmen für die Sammelverwahrung von Kryptowährungen ist ein Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Anbietern.
Unsere Experten stehen im Austausch mit dem SIF bezüglich des geplanten Gesetzesentwurfs, was sehr zu begrüssen ist. Wir werden uns in der öffentlichen Konsultation und der parlamentarischen Behandlung für klare Regelungen einsetzen, die die Wirtschaftsfreiheit nicht einschränken.
Um diese Hindernisse anzugehen, haben wir uns kürzlich auch bereits mit der FINMA und politischen Entscheidungsträgern ausgetauscht, um auf die aktuellen Herausforderungen und das immense Potenzial der Blockchain-Technologie hinzuweisen. Wie genau diese Gespräche verliefen und was die Swiss Blockchain Federation in den letzten Wochen sonst noch bewegt hat, erfahren Sie in diesem Newsletter.
Wir wünschen Ihnen viel Spass bei der Lektüre dieses Newsletters.
Die Swiss Blockchain Federation ist besorgt über die Aufsichtsmitteilung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu Stablecoins. Die von der FINMA geforderte flächendeckende Identifikation aller Nutzer hat keine erkennbare gesetzliche Grundlage. Die Anforderungen der FINMA verunmöglichen die Ausgabe von konkurrenzfähigen Stablecoins durch Schweizer Emittenten. Zudem erfolgte die Mitteilung überraschend und ohne Konsultation der Betroffenen.
Bern, 13. August 2024 – Die FINMA hat am 26. Juli 2024 die Aufsichtsmitteilung «Stablecoins: Risiken und Anforderungen für Stablecoin-Herausgebende und garantiestellende Banken» (06/2024) publiziert, die in der Blockchain-Branche für Unruhe und Kritik sorgt, denn die FINMA geht damit weit über die bisherige Praxis hinaus, die von der Branche ebenfalls kritisiert wurde.
In der vorliegenden Aufsichtsmitteilung äussert die FINMA die Ansicht, dass Emittenten von Stablecoins verpflichtet seien, alle Inhaber von Stablecoins als Kunden zu erfassen und ihre Transaktionen zu überwachen. Bei Stablecoins handelt es sich um elektronische Zahlungsmittel. Die etablierte Praxis bei Zahlungsmitteln ist, die Gegenpartei lediglich bei der Ausgabe und bei der Rücknahme zu prüfen. Abweichend von dieser Praxis und von der internationalen Usanz konstruiert die FINMA nun aufgrund des Existierens einer Forderung zwischen Stablecoin-Inhaber und Stablecoin-Emittent eine «dauerhafte Geschäftsbeziehung» und damit eine Kundenbeziehung nach Geldwäschereigesetz. Damit müssen alle Personen, die im Besitz von Stablecoins sind, vom herausgebenden Institut oder von angemessen beaufsichtigten Finanzintermediären mit Hilfe einer geprüften Passkopie oder anderer offizieller Dokumente identifiziert werden.
Nach Auffassung der Swiss Blockchain Federation lässt sich ein solches Erfordernis nicht aus dem geltenden Geldwäschereigesetz herleiten. Das vorübergehende Halten eines Stablecoins als «dauerhafte Geschäftsbeziehung» zum Herausgeber einzustufen, übersteigt das, was nach Sinn und Zweck der betreffenden Vorschriften vertretbar wäre, bei weitem. Die FINMA verfügt insofern für ihre Praxis über keine ausreichende gesetzliche Grundlage.
Die von der FINMA vertretene Auslegung der geldwäschereirechtlichen Rahmenbedingungen geht deutlich weiter als das, was internationale Standardsetzer und andere Staaten verlangen. Weder die Europäische Union noch Singapur, Hong Kong, Japan oder die USA verlangen eine Identifikation aller Zwischeninhaber eines Stablecoins oder eine Beschränkung seiner Übertragbarkeit. Auch die Financial Action Task Force (FATF) – das wichtigste internationale Gremium für Geldwäschereiregeln – fordert das nicht. Dafür gibt es gute Gründe: Stablecoins, die nur zwischen Kundinnen und Kunden eines einzelnen Instituts übertragen werden können, sind als Zahlungsmittel ungeeignet und damit nutzlos.
Sollte sich diese Praxis der FINMA durchsetzen, würde die Emission von Stablecoins aus der Schweiz heraus faktisch verunmöglicht, weil es mit den von der FINMA mitgeteilten Einschränkungen kein tragfähiges Geschäftsmodell geben kann. Schweizer Emittenten von Stablecoins sind daher gezwungen, ihr Projekt im Ausland zu realisieren. Setzen sie es in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union um, so unterstehen sie einer auf diesen Anwendungsfall zugeschnittenen Regulierung und können den Stablecoin im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum frei anbieten. Darüber hinaus können sie ohne jede Einschränkung den Stablecoin auch in der Schweiz vertreiben, sofern sie hierzulande keine dauernde physische Präsenz aufweisen, insbesondere keine Mitarbeitenden beschäftigen.
Die SBF ist schliesslich befremdet darüber, dass die FINMA auf die gesetzlich verankerten Mitwirkungsrechte (Art. 7 Abs. 4 FINMAG) verzichtet und die direkt Betroffenen nicht angehört wurden. Die SBF setzt sich seit Jahren für einen konstruktiven Dialog mit den Behörden ein mit dem Ziel, die langfristige Stabilität des Finanzplatzes zu gewährleisten und die Pionierrolle, die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Blockchain-Standorts Schweiz zu stärken.
Was sind Stablecoins?
Um das Potenzial von Anwendungen auf Basis der Distributed-Ledger-Technologie auszuschöpfen, braucht es digitale Zahlungsmittel, die Transaktionen in einer offiziellen Währung wie dem Schweizer Franken, dem Euro oder US-Dollar ermöglichen. Stablecoins sind digitale Währungen, die durch Einlagen oder Finanzinstrumente in der entsprechenden offiziellen Währung gedeckt sind und deshalb gegenüber der Referenzwährung einen mehr oder weniger stabilen Wert aufweisen. Im Gegensatz zu Kryptowährungen, die aufgrund ihrer starken Preisschwankungen für Transaktionen in offiziellen Währungen ungeeignet sind, spielen Stablecoins eine zentrale Rolle im dezentralen Finanzwesen und bei vielen anderen Blockchain-Anwendungen.
Die Swiss Blockchain Federation aktualisiert ihr Staking-Zirkular, um die Aufsichtsmitteilung der FINMA zu Staking zu berücksichtigen.
Aktualisiertes Staking-Zirkular herunterladen.
Bern, 3. April 2024 – Staking ist ein energieeffizienter Mechanismus zur Konsensfindung in öffentlichen Blockchain-Netzwerken wie Ethereum, Solana und Cardano. Für die Hinterlegung von Kryptowährungen und die Validierung von Transaktionen erhalten Teilnehmende ein Entgelt. Staking gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Marktkapitalisierung gestakter Vermögenswerte beträgt derzeit über USD 300 Mrd. Verschiedene Staking-Modelle stehen zur Verfügung, darunter das Nutzer-gesteuerte Staking (Self-Staking) und das Staking durch Dienstleister. Staking-Dienstleistungen werden heute in der Schweiz sowohl durch Banken als auch durch andere Dienstleister angeboten, die ausschliesslich dem Geldwäschereigesetz unterstehen.
Die FINMA hat zum Thema im Dezember 2023 die Aufsichtsmitteilung 08/2023 veröffentlicht. Sie kam damit auf eine im Sommer 2023 angekündigte Praxisänderung zurück, welche auf den entschiedenen Widerstand der Blockchain-Industrie gestossen war. Gemäss Aufsichtsmitteilung qualifizieren sich, unter bestimmten Bedingungen, auch gestakte kryptobasierte Vermögenswerte im Konkurs als aus- bzw. absonderungsfähige Vermögenswerte. Entsprechend benötigen Schweizer Staking-Dienstleister auch weiterhin keine bankrechtliche Bewilligung. Zudem kommen die im Kryptobereich prohibitiven Kapitalanforderungen bei Banken, die Staking-Dienstleistungen anbieten, nicht zur Anwendung.
Das heute veröffentlichte Update des Zirkulars 2023/01 «Staking» klärt konkurs- und bankrechtliche Fragen, die sich u.a. anlässlich der Publikation der Aufsichtsmitteilung ergeben haben. Die Aufsichtsmitteilung hat zwar die Grundsatzfrage der konkursrechtlichen Behandlung von gestakten kryptobasierten Vermögenswerten im Sinne der Blockchain-Industrie geklärt; die von der FINMA formulierten Voraussetzungen werfen jedoch eine ganze Reihe von neuen Fragen auf. Das gilt beispielsweise für die sinngemässe Anwendung der Richtlinien für Treuhandanlagen in mehrgliedrigen Verwahrungsverhältnissen. Neu enthält das Zirkular auch eine steuerrechtliche Einordnung von Staking. Beide Fassungen des Zirkulars stehen auf der Webseite der Swiss Blockchain Federation zur Verfügung.
Das Update des Staking-Zirkulars wurde – wie bereits die erste Fassung – durch eine Subarbeitsgruppe der Working Group Digital Assets unter Leitung von Fabio Andreotti (Bitcoin Suisse) erarbeitet. Die Swiss Blockchain Federation dankt ihm und allen Mitgliedern für ihre Beiträge.
Bern, 21.12.2023 – Die Swiss Blockchain Federation (SBF) begrüsst die Mitteilung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), die den finanzmarktrechtlichen Umgang mit Staking-Dienstleistungen für Kryptowährungen präzisiert hat. Eine angekündigte Praxisänderung hatte in der Branche für Verunsicherung und heftige Kritik gesorgt.
Das Engagement und die Dialogbereitschaft der Swiss Blockchain Federation haben nun Früchte getragen. Die SBF publizierte ein Zirkular zum Thema Staking, wehrte sich in einer vielbeachteten Medienmitteilung zusammen mit der Crypto Valley Association gegen die von der FINMA geplante Regulierung für Staking-Dienstleistungen, wies auf die potenziellen Wettbewerbsnachteile des Standortes Schweiz hin, organisierte zwei runde Tische mit allen wichtigen Branchenvertretern und nahm an zwei Austausch-Meetings mit dem Swiss Financial Innovation Desk (FIND) und der FINMA teil.
Nach Monaten harter Arbeit und Diskussionen liegt nun ein Kompromiss auf dem Tisch, der Rechtssicherheit für die Akteure und den Blockchain-Standort Schweiz gewährleistet. Die Anforderungen der FINMA für die Anerkennung von gestakten Vermögenswerten als Depotwerte (Zustimmung des Kunden, Risikoaufklärung, klare Zuweisung, BCM) sind vernünftig und entsprechen bei professionellen Dienstleistern dem Status quo. Die Sonderfragen im Zusammenhang mit Verwahrungsketten sind berechtigt. Schliesslich ist es positiv, dass regulierte Dienstleister (SRO) weiterhin tätig sein können.
Wir danken allen, die sich für dieses positive Resultat engagiert haben!
Die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat eine Praxisänderung angekündigt, nach der für Staking-Dienstleistungen künftig eine Bewilligung als Bank erforderlich wäre. Die Schweizer Blockchain-Industrie warnt, dass Staking damit aus der Schweiz heraus nicht mehr zu wettbewerbsfähigen Konditionen angeboten werden kann. Das betonen die beiden Verbände Swiss Blockchain Federation (SBF) und die Crypto Valley Association (CVA) in einer gemeinsamen Erklärung.
Bern, 6. September 2023 – Staking ist ein energieeffizienter Mechanismus in Blockchain-Netzwerken wie Ethereum, Solana und Cardano. Für die Hinterlegung von Kryptowährungen und die Validierung von Transaktionen erhalten Teilnehmende ein Entgelt. Staking gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Marktkapitalisierung gestakter Vermögenswerte beträgt rund USD 350 Mrd. Es gibt verschiedene Staking-Modelle, darunter das Nutzer-gesteuerte Staking (Self-Staking) und das Staking durch Dienstleister. Staking-Dienstleistungen werden heute in der Schweiz sowohl durch Banken als auch durch Dienstleister angeboten, die ausschliesslich dem Geldwäschereigesetz unterstehen.
Die FINMA begründet die Praxisänderung mit der vorübergehenden Blockierung von Vermögenswerten durch Staking-Protokolle (Lock-Up) und dem Risiko, dass bei einer Falschvalidierung oder einem sonstigen Regelverstoss der Teilnehmenden deren Vermögenswerte eingezogen werden (Slashing). Diese Eigenschaften von Staking-Protokollen führen nach Auffassung der FINMA dazu, dass die Vermögenswerte nicht mehr jederzeit verfügbar seien, weshalb sie bankrechtlich nicht mehr als Depotwerte, sondern als Publikumseinlagen qualifizieren würden. Die gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen bedarf einer Bewilligung als Bank.
Die Schweizer Blockchain-Industrie hält diese Interpretation für falsch und warnt vor potenziellen negativen Folgen. Staking ist in keiner Weise mit Transformationsleistungen verbunden und ist damit nicht mit dem Aktivgeschäft der Banken vergleichbar. Die beabsichtigte Praxisänderung würde auch die Rechtssicherheit gefährden, die mit der vom Parlament einstimmig verabschiedeten DLT-Gesetzgebung erreicht wurde. Diese hat unter anderem den Schutz der Kunden im Konkurs von Verwahrungsstellen gestärkt.
Die Blockchain-Industrie weist darauf hin, dass die neue FINMA-Praxis zur Abwanderung dieses Geschäfts ins Ausland führen würde. Nicht-Banken dürften diese Dienstleistung nicht mehr anbieten. Banken würden zwar über die notwendige Bewilligung verfügen, unterliegen im Bereich von Krypto-Geschäften jedoch prohibitiven Eigenmittelanforderungen. Sie wären damit nicht mehr wettbewerbsfähig. Auch die Schweizer Kunden wären schlechter gestellt, da die Einlagensicherung im Staking-Fall nicht greifen würde.
Die Blockchain-Industrie fordert die FINMA auf, den Regulierungsprozess transparent zu gestalten und die betroffenen Akteure aktiv einzubeziehen. Die vorgeschlagene Praxis steht nicht im Einklang mit dem Auftrag der FINMA zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz – im Gegenteil, diese Praxis würde die Innovationskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im internationalen Vergleich massiv einschränken.
Die Swiss Blockchain Federation hat die Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung des Bundesrechts an die Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register eingehend geprüft. Sie begrüsst die Pläne des Bundesrats im Grundsatz und schlägt Anpassungen beim Wertpapierrecht, bei der konkursfesten Verwahrung blockchainbasierter Vermögenswerte und der neuen Bewilligungskategorie für DLT-Handelssysteme vor.
Am 22. März 2019 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Blockchain-/DLT-Anwendungen eröffnet. Mit den Gesetzesanpassungen sollen die Rechtssicherheit erhöht und die Hürden für blockchainbasierte Anwendungen gesenkt werden. Für die Swiss Blockchain Federation ist der Vorentwurf grundsätzlich geeignet, diese Ziele zu erreichen. Die Fokussierung auf die drei Bereiche Wertrechte, Aussonderung und Handelssysteme ist gut gewählt, denn hier besteht der grösste Handlungsbedarf. Auch stimmen die gewählten Ansätze in den jeweiligen Rechtsgebieten. Die Swiss Blockchain Federation sieht allerdings noch in verschiedenen Punkten Verbesserungspotenzial.
- Der Bundesrat möchte im Obligationenrecht die Möglichkeit einer elektronischen Registrierung von Rechten mit Wertpapiercharakter schaffen. Die Swiss Blockchain Federation hält diesen Ansatz für zielführend. Sie schlägt aber vor, die gesetzlichen Anforderungen an das Register anders zu formulieren, sodass eine Pflichtverletzung des Emittenten die Registereinträge nicht infrage stellt.
- Im Schuld- und Konkursrecht soll die Möglichkeit, blockchainbasierte Vermögenswerte einem Aufbewahrer konkursfest anzuvertrauen, gesetzlich anerkannt werden. Das ist sehr zu begrüssen. Aber die Definition der betroffenen Vermögenswerte ist zu eng gefasst. Zudem muss eine Aussonderung auch im Falle einer Sammelverwahrung möglich sein.
- Die Absicht, im Finanzmarktinfrastrukturgesetz eine neue Kategorie für DLT-Handelssysteme zu schaffen, ist richtig. Das heutige Gesetz ist auf die etablierten Finanzmärkte ausgerichtet. Die vorgeschlagenen Neuerungen sind aber restriktiv und schwerfällig. Wünschenswert sind weitergehende Erleichterungen sowie die ausdrückliche Nichtunterstellung von Handelssystemen, von denen nur vernachlässigbare Risiken für Anleger und Finanzmärkte ausgehen.
Die Swiss Blockchain Federation wurde im Oktober 2018 als Public Private Partnership gegründet mit dem Ziel, die Attraktivität der Schweiz als Blockchain-Standort zu stärken und die Entwicklung eines vielfältigen und innovativen Blockchain-Ökosystems zu fördern. Zu den Mitgliedern gehören mehrere Dutzend Unternehmen, Startups, Universitäten, Organisationen und Einzelpersonen sowie die Kantone Tessin, Zürich und Zug. Die Innovationsförderung der Federation wird auch durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI unterstützt. Präsident des Vereins ist der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler.
Die Stellungnahme zur Vernehmlassung wurde von einer Expertengruppe verfasst, an der folgende Mitglieder der Swiss Blockchain Federation mitgewirkt haben: Dr. iur. RA Hans Kuhn (DALAW), Luzius Meisser (Meisser Economics), Mathias Ruch (CV VC), Dr. iur. RA Cornelia Stengel (Kellerhals Carrard) und Prof. Dr. Rolf H. Weber (Universität Zürich).
Die Stellungnahme zur Vernehmlassung wurde von einer Expertengruppe verfasst, an der folgende Mitglieder der Swiss Blockchain Federation mitgewirkt haben: Dr. iur. RA Hans Kuhn (DALAW), Luzius Meisser (Meisser Economics), Mathias Ruch (CV VC), Dr. iur. RA Cornelia Stengel (Kellerhals Carrard) und Prof. Dr. Rolf H. Weber (Universität Zürich).
Download: Vernehmlassungsstellungnahme der Swiss Blockchain Federation (PDF)
Weitere Informationen:
Swiss Blockchain Federation
Geschäftsstelle
info@blockchainfederation.ch
T: +41 31 313 18 48
www.blockchainfederation.ch
Der Bundesrat hat am 22. März die Vernehmlassung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Blockchain / DLT eröffnet. Die Swiss Blockchain Federation begrüsst die Stossrichtung der Vorlage und wird sich nach einer genauen Prüfung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Detail dazu äussern.
Die Swiss Blockchain Federation hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die geplanten Änderungen unter anderem im Obligationenrecht, im Bundesgesetz über Schulbetreibung und Konkurs sowie in der Finanzmarktgesetzgebung prüfen wird.
Weitere Informationen auf der Website des Eidgenössischen Finanzdepartements.