Die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat eine Praxisänderung angekündigt, nach der für Staking-Dienstleistungen künftig eine Bewilligung als Bank erforderlich wäre. Die Schweizer Blockchain-Industrie warnt, dass Staking damit aus der Schweiz heraus nicht mehr zu wettbewerbsfähigen Konditionen angeboten werden kann. Das betonen die beiden Verbände Swiss Blockchain Federation (SBF) und die Crypto Valley Association (CVA) in einer gemeinsamen Erklärung.
Bern, 6. September 2023 – Staking ist ein energieeffizienter Mechanismus in Blockchain-Netzwerken wie Ethereum, Solana und Cardano. Für die Hinterlegung von Kryptowährungen und die Validierung von Transaktionen erhalten Teilnehmende ein Entgelt. Staking gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Marktkapitalisierung gestakter Vermögenswerte beträgt rund USD 350 Mrd. Es gibt verschiedene Staking-Modelle, darunter das Nutzer-gesteuerte Staking (Self-Staking) und das Staking durch Dienstleister. Staking-Dienstleistungen werden heute in der Schweiz sowohl durch Banken als auch durch Dienstleister angeboten, die ausschliesslich dem Geldwäschereigesetz unterstehen.
Die FINMA begründet die Praxisänderung mit der vorübergehenden Blockierung von Vermögenswerten durch Staking-Protokolle (Lock-Up) und dem Risiko, dass bei einer Falschvalidierung oder einem sonstigen Regelverstoss der Teilnehmenden deren Vermögenswerte eingezogen werden (Slashing). Diese Eigenschaften von Staking-Protokollen führen nach Auffassung der FINMA dazu, dass die Vermögenswerte nicht mehr jederzeit verfügbar seien, weshalb sie bankrechtlich nicht mehr als Depotwerte, sondern als Publikumseinlagen qualifizieren würden. Die gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen bedarf einer Bewilligung als Bank.
Die Schweizer Blockchain-Industrie hält diese Interpretation für falsch und warnt vor potenziellen negativen Folgen. Staking ist in keiner Weise mit Transformationsleistungen verbunden und ist damit nicht mit dem Aktivgeschäft der Banken vergleichbar. Die beabsichtigte Praxisänderung würde auch die Rechtssicherheit gefährden, die mit der vom Parlament einstimmig verabschiedeten DLT-Gesetzgebung erreicht wurde. Diese hat unter anderem den Schutz der Kunden im Konkurs von Verwahrungsstellen gestärkt.
Die Blockchain-Industrie weist darauf hin, dass die neue FINMA-Praxis zur Abwanderung dieses Geschäfts ins Ausland führen würde. Nicht-Banken dürften diese Dienstleistung nicht mehr anbieten. Banken würden zwar über die notwendige Bewilligung verfügen, unterliegen im Bereich von Krypto-Geschäften jedoch prohibitiven Eigenmittelanforderungen. Sie wären damit nicht mehr wettbewerbsfähig. Auch die Schweizer Kunden wären schlechter gestellt, da die Einlagensicherung im Staking-Fall nicht greifen würde.
Die Blockchain-Industrie fordert die FINMA auf, den Regulierungsprozess transparent zu gestalten und die betroffenen Akteure aktiv einzubeziehen. Die vorgeschlagene Praxis steht nicht im Einklang mit dem Auftrag der FINMA zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz – im Gegenteil, diese Praxis würde die Innovationskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im internationalen Vergleich massiv einschränken.