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Die Swiss Blockchain Federation aktualisiert ihr Staking-Zirkular, um die Aufsichtsmitteilung der FINMA zu Staking zu berücksichtigen.
Aktualisiertes Staking-Zirkular herunterladen.
Bern, 3. April 2024 – Staking ist ein energieeffizienter Mechanismus zur Konsensfindung in öffentlichen Blockchain-Netzwerken wie Ethereum, Solana und Cardano. Für die Hinterlegung von Kryptowährungen und die Validierung von Transaktionen erhalten Teilnehmende ein Entgelt. Staking gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Marktkapitalisierung gestakter Vermögenswerte beträgt derzeit über USD 300 Mrd. Verschiedene Staking-Modelle stehen zur Verfügung, darunter das Nutzer-gesteuerte Staking (Self-Staking) und das Staking durch Dienstleister. Staking-Dienstleistungen werden heute in der Schweiz sowohl durch Banken als auch durch andere Dienstleister angeboten, die ausschliesslich dem Geldwäschereigesetz unterstehen.
Die FINMA hat zum Thema im Dezember 2023 die Aufsichtsmitteilung 08/2023 veröffentlicht. Sie kam damit auf eine im Sommer 2023 angekündigte Praxisänderung zurück, welche auf den entschiedenen Widerstand der Blockchain-Industrie gestossen war. Gemäss Aufsichtsmitteilung qualifizieren sich, unter bestimmten Bedingungen, auch gestakte kryptobasierte Vermögenswerte im Konkurs als aus- bzw. absonderungsfähige Vermögenswerte. Entsprechend benötigen Schweizer Staking-Dienstleister auch weiterhin keine bankrechtliche Bewilligung. Zudem kommen die im Kryptobereich prohibitiven Kapitalanforderungen bei Banken, die Staking-Dienstleistungen anbieten, nicht zur Anwendung.
Das heute veröffentlichte Update des Zirkulars 2023/01 «Staking» klärt konkurs- und bankrechtliche Fragen, die sich u.a. anlässlich der Publikation der Aufsichtsmitteilung ergeben haben. Die Aufsichtsmitteilung hat zwar die Grundsatzfrage der konkursrechtlichen Behandlung von gestakten kryptobasierten Vermögenswerten im Sinne der Blockchain-Industrie geklärt; die von der FINMA formulierten Voraussetzungen werfen jedoch eine ganze Reihe von neuen Fragen auf. Das gilt beispielsweise für die sinngemässe Anwendung der Richtlinien für Treuhandanlagen in mehrgliedrigen Verwahrungsverhältnissen. Neu enthält das Zirkular auch eine steuerrechtliche Einordnung von Staking. Beide Fassungen des Zirkulars stehen auf der Webseite der Swiss Blockchain Federation zur Verfügung.
Das Update des Staking-Zirkulars wurde – wie bereits die erste Fassung – durch eine Subarbeitsgruppe der Working Group Digital Assets unter Leitung von Fabio Andreotti (Bitcoin Suisse) erarbeitet. Die Swiss Blockchain Federation dankt ihm und allen Mitgliedern für ihre Beiträge.
Gravierende Folgen für Finanz- und Blockchain-Standort Schweiz
Die Swiss Blockchain Federation äussert tiefgreifende Bedenken hinsichtlich der geplanten Umsetzung des Basler Standards zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Krypto-Vermögenswerten in der Schweiz. Dieser Schritt wäre mit der bisher von der Schweiz verfolgten Blockchain-Strategie nicht vereinbar und käme einem fundamentalen Strategiewechsel gleich.
Bern, 7. März 2024 – Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) hat Ende 2022 einen neuen Standard zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Krypto-basierten Vermögenswerten, die von Banken gehalten werden, verabschiedet. Dem Ausschuss gehören Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden an. Er entwickelt globale Standards für die Regulierung von Banken. Die Schweiz gehört zu den Gründungsmitgliedern des Basler Ausschusses und hat sich auf die Fahne geschrieben, dessen Standards möglichst lückenlos zu übernehmen. Der Basler Krypto-Standard soll in der Schweiz mittels Teilrevision der Eigenmittelverordnung umgesetzt werden.
Der Ende 2022 verabschiedete Basler Krypto-Standard legt die Eigenmittelanforderungen fest, die Banken zur Abdeckung von Markt-, Gegenpartei- und Kreditrisiken im Zusammenhang mit Krypto-Vermögenswerten erfüllen müssen. Kernelemente sind ein Risikogewicht von 1’250% für Krypto-Vermögenswerte sowie eine absolute Obergrenze für Krypto-Risiken von 1% (aber keinesfalls mehr als 2%) des harten Kernkapitals einer Bank. Aus dem Risikogewicht von 1’250% – dem höchsten überhaupt, das die Basler Eigenmittelvorschriften kennen – errechnen sich unter Berücksichtigung der Eigenmittelpuffer Eigenmittelanforderungen von 130 bis 200% des Buchwerts der zu unterlegenden Krypto-Vermögenswerte. Demgegenüber verlangt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht mit einem Risikogewicht von 800% heute Eigenmittel in der Höhe des maximalen Verlustrisikos. Auch die Obergrenze von 4% des Gesamtkapitals, die nach der Praxis der Finanzmarktaufsicht gilt, ist deutlich weniger streng.
Die Arbeitsgruppe Regulatory der Swiss Blockchain Federation hat den Basler Krypto-Standard intensiv analysiert. Sie hat festgestellt, dass die darin vorgesehenen Eigenmittelanforderungen in keinem Verhältnis zu den realen Risiken stehen, die für Banken mit dem Halten von Krypto-Vermögenswerten verbunden sind. Die wichtigsten Kritikpunkte der Swiss Blockchain Federation sind:
- Keine technologieneutrale Regulierung: Die prohibitiven Eigenmittelanforderungen des Basler Krypto-Standards bestrafen die Nutzung einer bestimmten Technologie und sind deshalb mit dem Grundsatz der technologieneutralen Regulierung (same business, same risks, same rules) nicht vereinbar.
- Undifferenziert: Der Basler Krypto-Standard schert Krypto-Vermögenswerte mit ganz unterschiedlichen Risikoprofilen (Kryptowährungen, Stablecoins, tokenisierte Finanzaktiven etc.) über einen Kamm. Das verstösst gegen das Rechtsgleichheitsgebot.
- Unverhältnismässig: Eigenmittelanforderungen von bis zu 200% des maximalen Verlustrisikos sind unverhältnismässig und durch die gesetzlichen Grundlagen nicht gedeckt. Nach diesen sind die Eigenmittelanforderungen «nach Massgabe der Geschäftstätigkeit und der Risiken» festzulegen.
- Unvereinbar mit Schweizer Blockchain-Strategie: In der Schweiz sind derzeit rund 30 Banken im Krypto-Geschäft tätig, darunter auch zwei spezialisierte Krypto-Banken. Die Vorschläge des Basler Ausschusses laufen auf den Bau einer Brandmauer zwischen Bankensystem und Krypto-Industrie hinaus und sind mit der bisher von der Schweiz verfolgten Blockchain-Strategie nicht vereinbar. Sie stehen insbesondere auch im Widerspruch zur Haltung des Parlaments, das 2021 das DLT-Gesetz einstimmig gutgeheissen hat. Dieses hat sich unmissverständlich für einen zukunftsgerichteten Blockchain- und Krypto-Standort Schweiz ausgesprochen. Die Übernahme des Basler Krypto-Standards käme einem fundamentalen Strategiewechsel gleich.
Die Swiss Blockchain Federation ist der festen Überzeugung, dass eine vollständige Übernahme des Basler Krypto-Standards in der vorgeschlagenen Form weder politisch noch rechtlich vertretbar ist. Angesichts der gravierenden konzeptionellen Mängel des Basler Krypto-Standards schlagen wir die Erarbeitung einer nationalen Regulierung vor. Wir stellen nicht in Frage, dass sich für Banken aus dem Halten von Krypto-Vermögenswerten Risiken ergeben können, die durch die bestehende Regulierung nicht vollständig abgedeckt sind. Diese Regulierung muss sich an den realen Risiken orientieren und hat die Interessen der Schweiz zu respektieren.
Die Swiss Blockchain Federation steht bereit, konstruktiv an diesem Prozess mitzuwirken und ihre Expertise einzubringen, um die Entwicklung eines regulatorischen Rahmens zu unterstützen, der den Finanz- und Blockchain-Standort Schweiz stärkt und gleichzeitig die Integrität des Finanzsystems gewährleistet.
Das Positionspapier der Swiss Blockchain Federation zum Basler Krypto-Standard kann HIER heruntergeladen werden.
Die Schweizer Blockchain Taskforce hat Bundesrat Johann Schneider-Ammann Empfehlungen für die Regulierung der Kryptobranche übergeben. Sie empfiehlt eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Redaktion hat sich das über 60 Seiten lange White Paper angeschaut.