Swiss Blockchain Federation aktualisiert Staking-Zirkular
Die Swiss Blockchain Federation aktualisiert ihr Staking-Zirkular, um die Aufsichtsmitteilung der FINMA zu Staking zu berücksichtigen.
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Bern, 3. April 2024 – Staking ist ein energieeffizienter Mechanismus zur Konsensfindung in öffentlichen Blockchain-Netzwerken wie Ethereum, Solana und Cardano. Für die Hinterlegung von Kryptowährungen und die Validierung von Transaktionen erhalten Teilnehmende ein Entgelt. Staking gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Marktkapitalisierung gestakter Vermögenswerte beträgt derzeit über USD 300 Mrd. Verschiedene Staking-Modelle stehen zur Verfügung, darunter das Nutzer-gesteuerte Staking (Self-Staking) und das Staking durch Dienstleister. Staking-Dienstleistungen werden heute in der Schweiz sowohl durch Banken als auch durch andere Dienstleister angeboten, die ausschliesslich dem Geldwäschereigesetz unterstehen.
Die FINMA hat zum Thema im Dezember 2023 die Aufsichtsmitteilung 08/2023 veröffentlicht. Sie kam damit auf eine im Sommer 2023 angekündigte Praxisänderung zurück, welche auf den entschiedenen Widerstand der Blockchain-Industrie gestossen war. Gemäss Aufsichtsmitteilung qualifizieren sich, unter bestimmten Bedingungen, auch gestakte kryptobasierte Vermögenswerte im Konkurs als aus- bzw. absonderungsfähige Vermögenswerte. Entsprechend benötigen Schweizer Staking-Dienstleister auch weiterhin keine bankrechtliche Bewilligung. Zudem kommen die im Kryptobereich prohibitiven Kapitalanforderungen bei Banken, die Staking-Dienstleistungen anbieten, nicht zur Anwendung.
Das heute veröffentlichte Update des Zirkulars 2023/01 «Staking» klärt konkurs- und bankrechtliche Fragen, die sich u.a. anlässlich der Publikation der Aufsichtsmitteilung ergeben haben. Die Aufsichtsmitteilung hat zwar die Grundsatzfrage der konkursrechtlichen Behandlung von gestakten kryptobasierten Vermögenswerten im Sinne der Blockchain-Industrie geklärt; die von der FINMA formulierten Voraussetzungen werfen jedoch eine ganze Reihe von neuen Fragen auf. Das gilt beispielsweise für die sinngemässe Anwendung der Richtlinien für Treuhandanlagen in mehrgliedrigen Verwahrungsverhältnissen. Neu enthält das Zirkular auch eine steuerrechtliche Einordnung von Staking. Beide Fassungen des Zirkulars stehen auf der Webseite der Swiss Blockchain Federation zur Verfügung.
Das Update des Staking-Zirkulars wurde – wie bereits die erste Fassung – durch eine Subarbeitsgruppe der Working Group Digital Assets unter Leitung von Fabio Andreotti (Bitcoin Suisse) erarbeitet. Die Swiss Blockchain Federation dankt ihm und allen Mitgliedern für ihre Beiträge.
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