Swiss Blockchain Federation begrüsst Verbesserung der Rechtssicherheit und schlägt Änderungen beim Wertpapierrecht vor
Die Swiss Blockchain Federation hat die Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung des Bundesrechts an die Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register eingehend geprüft. Sie begrüsst die Pläne des Bundesrats im Grundsatz und schlägt Anpassungen beim Wertpapierrecht, bei der konkursfesten Verwahrung blockchainbasierter Vermögenswerte und der neuen Bewilligungskategorie für DLT-Handelssysteme vor.
Am 22. März 2019 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Blockchain-/DLT-Anwendungen eröffnet. Mit den Gesetzesanpassungen sollen die Rechtssicherheit erhöht und die Hürden für blockchainbasierte Anwendungen gesenkt werden. Für die Swiss Blockchain Federation ist der Vorentwurf grundsätzlich geeignet, diese Ziele zu erreichen. Die Fokussierung auf die drei Bereiche Wertrechte, Aussonderung und Handelssysteme ist gut gewählt, denn hier besteht der grösste Handlungsbedarf. Auch stimmen die gewählten Ansätze in den jeweiligen Rechtsgebieten. Die Swiss Blockchain Federation sieht allerdings noch in verschiedenen Punkten Verbesserungspotenzial.
- Der Bundesrat möchte im Obligationenrecht die Möglichkeit einer elektronischen Registrierung von Rechten mit Wertpapiercharakter schaffen. Die Swiss Blockchain Federation hält diesen Ansatz für zielführend. Sie schlägt aber vor, die gesetzlichen Anforderungen an das Register anders zu formulieren, sodass eine Pflichtverletzung des Emittenten die Registereinträge nicht infrage stellt.
- Im Schuld- und Konkursrecht soll die Möglichkeit, blockchainbasierte Vermögenswerte einem Aufbewahrer konkursfest anzuvertrauen, gesetzlich anerkannt werden. Das ist sehr zu begrüssen. Aber die Definition der betroffenen Vermögenswerte ist zu eng gefasst. Zudem muss eine Aussonderung auch im Falle einer Sammelverwahrung möglich sein.
- Die Absicht, im Finanzmarktinfrastrukturgesetz eine neue Kategorie für DLT-Handelssysteme zu schaffen, ist richtig. Das heutige Gesetz ist auf die etablierten Finanzmärkte ausgerichtet. Die vorgeschlagenen Neuerungen sind aber restriktiv und schwerfällig. Wünschenswert sind weitergehende Erleichterungen sowie die ausdrückliche Nichtunterstellung von Handelssystemen, von denen nur vernachlässigbare Risiken für Anleger und Finanzmärkte ausgehen.
Die Swiss Blockchain Federation wurde im Oktober 2018 als Public Private Partnership gegründet mit dem Ziel, die Attraktivität der Schweiz als Blockchain-Standort zu stärken und die Entwicklung eines vielfältigen und innovativen Blockchain-Ökosystems zu fördern. Zu den Mitgliedern gehören mehrere Dutzend Unternehmen, Startups, Universitäten, Organisationen und Einzelpersonen sowie die Kantone Tessin, Zürich und Zug. Die Innovationsförderung der Federation wird auch durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI unterstützt. Präsident des Vereins ist der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler.
Die Stellungnahme zur Vernehmlassung wurde von einer Expertengruppe verfasst, an der folgende Mitglieder der Swiss Blockchain Federation mitgewirkt haben: Dr. iur. RA Hans Kuhn (DALAW), Luzius Meisser (Meisser Economics), Mathias Ruch (CV VC), Dr. iur. RA Cornelia Stengel (Kellerhals Carrard) und Prof. Dr. Rolf H. Weber (Universität Zürich).
Die Stellungnahme zur Vernehmlassung wurde von einer Expertengruppe verfasst, an der folgende Mitglieder der Swiss Blockchain Federation mitgewirkt haben: Dr. iur. RA Hans Kuhn (DALAW), Luzius Meisser (Meisser Economics), Mathias Ruch (CV VC), Dr. iur. RA Cornelia Stengel (Kellerhals Carrard) und Prof. Dr. Rolf H. Weber (Universität Zürich).
Download: Vernehmlassungsstellungnahme der Swiss Blockchain Federation (PDF)
Weitere Informationen:
Swiss Blockchain Federation
Geschäftsstelle
info@blockchainfederation.ch
T: +41 31 313 18 48
www.blockchainfederation.ch
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