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Entwicklungen im Blockchain-Recht: Rolf H. Weber und Hans Kuhn im Gespräch über ihr Buch

Entwicklungen im Blockchain-Recht: Rolf H. Weber und Hans Kuhn im Gespräch über ihr Buch

Sie führen den Begriff „Blockchain-Recht“ ein, den es bis anhin als Unterdisziplin der Rechtswissenschaften nicht gab. Wieso braucht es ein „neues“ Recht?

Rolf H. Weber (RW): Vor 25 Jahren gab es in den USA eine Kontroverse darüber, ob es gerechtfertigt sei, ein Internetrecht zu entwickeln, da es ja auch kein Recht des Pferdes gebe. Zwischenzeitlich ist das Internetrecht eine wichtige legale Domäne geworden. Neue Technologien können spezifische Rechtsfragen verursachen, weshalb es als gerechtfertigt erscheint, ein „neues“ Rechtsgebiet zu begründen.

Hans Kuhn (HK): Vor allem das Finanzmarktrecht wird durch dezentrale Strukturen wie DeFi vor Herausforderungen gestellt, weil es an Anknüpfungspunkten für die Regulierung fehlt. Auch die Bestimmung des anwendbaren Rechts ist bei dezentralen Netzwerken schwierig. Die Erfassung von Token als wertpapierähnliche Instrumente konnte demgegenüber an vertraute Rechtsfiguren anknüpfen, aber auch diese Denkarbeit musste zuerst geleistet werden.

Widerspricht das Blockchain-Recht nicht dem Prinzip der schweizerischen DLT-Gesetzgebung, wonach es kein eigenes Gesetz braucht, sondern zehn bestehende Gesetze angepasst werden?

RW: Der Begriff „Blockchain-Recht“ im Buchtitel besagt nicht, dass es ein eigenständiges Blockchain-Gesetz gibt; vielmehr bringt der Titel zum Ausdruck, dass neben dem DLT-Gesetz, das Hauptgegenstand des Buches bildet, weitere Rechtsfragen im Blockchain-Kontext, die im Buch ebenfalls angesprochen sind, der Beachtung bedürfen.

HK: Der Verzicht auf ein eigenständiges Blockchain-Gesetz war zwar wichtig für die politische Akzeptanz der Vorlage, auch hätte ein umfassenderes Gesetz viel mehr Zeit in Anspruch genommen. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die Gesetzgebungsarbeiten mit dem DLT-Gesetz nicht abgeschlossen sind.

Welchen Stellenwert hat die DLT-Gesetzgebung im internationalen Vergleich? Inwiefern kann die Schweiz profitieren?

RW: Mit dem DLT-Gesetz hat die Schweiz vergleichsweise schnell (zumindest schneller als grössere Länder bzw. wichtige Finanzplätze) den rechtlichen Regelungsrahmen für DLT-Geschäftsmodelle geschaffen. Die dadurch bewirkte Rechtssicherheit ist ein Wettbewerbsvorteil im internationalen Vergleich. Die Schweiz hat die Chance, Unternehmen anzuziehen, die von hier aus ihre DLT-Geschäftsmodelle entwickeln wollen, nicht nur im Finanzbereich, sondern z.B. auch mit Bezug auf Lieferketten oder Rechteverwertungen.

HK: Die Schweiz hat mit dem DLT-Gesetz ohne Zweifel ihre führende Stellung im Blockchain-Bereich untermauert, wobei das politische Bekenntnis zum Standort Schweiz mindestens ebenso wichtig war wie die konkrete Regulierung. Wie weit das Schweizer Gesetz international Vorbildfunktion haben wird, ist allerdings offen. Der Entwurf für eine EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) z.B. ist wesentlich stärker durch das Liechtensteiner Gesetz geprägt.

Was kommt im Blockchain-Recht in den nächsten Jahren auf uns/die Schweiz zu?

RW: Solange nicht eine vollständig neue Technologie auf den Markt kommt, dürfte es (weiterhin) genügen, punktuell das Recht den Entwicklungen anzupassen. Sollte ein technologischer Umbruch eintreten, werden trotz des an sich im DLT-Gesetz verfolgten Ansatzes der Technologieneutralität grössere Gesetzesanpassungen unumgänglich sein.

HK: Die aufsichtsrechtliche Erfassung von dezentralen Applikationen wird grössere Eingriffe in die Grundstrukturen des Aufsichtsrechts erfordern, die mit rein punktuellen Anpassungen nicht mehr zu leisten sind. Ich meine auch, dass DLT ein wichtiges Element bei der Neuordnung von Wertschöpfungsketten auf den Finanzmärkten sein wird. Auch hier wird das Denken in vertrauten Silos (wie z.B. Bankenrecht oder Recht der kollektiven Kapitalanlagen) an seine Grenzen stossen.

An wen richtet sich Ihr Buch „Entwicklungen im Schweizer Blockchain-Recht“?

RW: Das Buch richtet sich in erster Linie an Personen und Unternehmen, die gestützt auf die Blockchain-Technologie ihre Güter und Dienstleistungen anbieten, d.h. das Geschäft mit digitalen Vermögenswerten (Token) betreiben wollen. Aber auch Behörden, die sich mit entsprechenden Fragen beschäftigen, und die Wissenschaft, die aufgerufen ist, das Blockchain-Recht weiter zu vertiefen, werden vielfältige Gedankenanstösse im Buch finden.

Wer sind die Autorinnen und Autoren?

RW: Die Autorin und Autoren sind ausgewiesene Expert:innen auf dem Blockchain-Gebiet (im Rechtsanwaltsberuf, in Unternehmen, an der Universität). Die meisten von ihnen waren im Rahmen von Expertenkommissionen des Bundes an den Vorarbeiten zum DLT-Gesetz beteiligt; viele sind auch in der Swiss Blockchain Federation tätig und haben Zirkulare zur Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen erarbeitet und publiziert.

Welchen Beitrag hat die Swiss Blockchain Federation am Buch und am Blockchain-Recht geleistet?

RW: Wie erwähnt waren die Autorin und mehrere Autoren schon in der Legal Task Force der Vorgängerin der Swiss Blockchain Federation aktiv und haben mit deren Legal Report die Gesetzgebung beeinflusst, parallel zu den Bemühungen der Swiss Blockchain Federation, für die Blockchain-Unternehmen günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Als Mitglieder des Vorstands und von Arbeitsgruppen der Swiss Blockchain Federation sind sie weiterhin in ihre Tätigkeiten (z.B. durch die Erarbeitung von Zirkularen) involviert.

HK: Die Swiss Blockchain Federation spielte in der Tat eine wichtige Rolle bei der Entstehung des Gesetzes. Mit der Entwicklung von gemeinsamen Standards z.B. im Rahmen von Rundschreiben sowie einem institutionalisieren Dialog mit den Behörden kann sie weiterhin ganz wichtige Beiträge leisten, um gute Rahmenbedingungen für das DLT-Ökosystem in der Schweiz zu erreichen.

 

Titel: Entwicklungen im Schweizer Blockchain-Recht
Verlag: Helbing Lichtenhahn Verlag
ISBN: 978-3-7190-4425-1

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