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Swiss Blockchain Federation
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Kompromiss der FINMA-Praxisänderung für Staking-Dienstleistungen

News, Politik

Bern, 21.12.2023 – Die Swiss Blockchain Federation (SBF) begrüsst die Mitteilung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), die den finanzmarktrechtlichen Umgang mit Staking-Dienstleistungen für Kryptowährungen präzisiert hat. Eine angekündigte Praxisänderung hatte in der Branche für Verunsicherung und heftige Kritik gesorgt.

Das Engagement und die Dialogbereitschaft der Swiss Blockchain Federation haben nun Früchte getragen. Die SBF publizierte ein Zirkular zum Thema Staking, wehrte sich in einer vielbeachteten Medienmitteilung zusammen mit der Crypto Valley Association gegen die von der FINMA geplante Regulierung für Staking-Dienstleistungen, wies auf die potenziellen Wettbewerbsnachteile des Standortes Schweiz hin, organisierte zwei runde Tische mit allen wichtigen Branchenvertretern und nahm an zwei Austausch-Meetings mit dem Swiss Financial Innovation Desk (FIND) und der FINMA teil.

Nach Monaten harter Arbeit und Diskussionen liegt nun ein Kompromiss auf dem Tisch, der Rechtssicherheit für die Akteure und den Blockchain-Standort Schweiz gewährleistet. Die Anforderungen der FINMA für die Anerkennung von gestakten Vermögenswerten als Depotwerte (Zustimmung des Kunden, Risikoaufklärung, klare Zuweisung, BCM) sind vernünftig und entsprechen bei professionellen Dienstleistern dem Status quo. Die Sonderfragen im Zusammenhang mit Verwahrungsketten sind berechtigt. Schliesslich ist es positiv, dass regulierte Dienstleister (SRO) weiterhin tätig sein können.

Wir danken allen, die sich für dieses positive Resultat engagiert haben!

  • FINMA-Aufsichtsmitteilung herunterladen
  • Bild vom Crypto Valley Journal: FINMA überarbeitet Staking-Praxis nach harter Branchenkritik
21. Dezember 2023
https://blockchainfederation.ch/wp-content/uploads/2023/12/CVJ.CH-FINMA-Staking-Praxis-1.jpg 750 1500 stephanie.niggli https://new.blockchainfederation.ch/wp-content/uploads/2024/03/SBF_Logo-ohne-Hintergrund_compressed-300x87.png stephanie.niggli2023-12-21 14:41:122024-05-06 14:35:06Kompromiss der FINMA-Praxisänderung für Staking-Dienstleistungen

Schweizer Blockchain-Industrie warnt vor geplanter FINMA-Praxis zum Thema Staking

News, Politik
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6. September 2023
https://blockchainfederation.ch/wp-content/uploads/2024/04/network-7482510_1280.jpg 853 1280 stephanie.niggli https://new.blockchainfederation.ch/wp-content/uploads/2024/03/SBF_Logo-ohne-Hintergrund_compressed-300x87.png stephanie.niggli2023-09-06 13:55:142025-10-14 09:07:53Schweizer Blockchain-Industrie warnt vor geplanter FINMA-Praxis zum Thema Staking

Swiss Blockchain Federation begrüsst Verbesserung der Rechtssicherheit und schlägt Änderungen beim Wertpapierrecht vor

News, Politik
Fabian Streiff

Die Swiss Blockchain Federation hat die Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung des Bundesrechts an die Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register eingehend geprüft. Sie begrüsst die Pläne des Bundesrats im Grundsatz und schlägt Anpassungen beim Wertpapierrecht, bei der konkursfesten Verwahrung blockchainbasierter Vermögenswerte und der neuen Bewilligungskategorie für DLT-Handelssysteme vor.

Am 22. März 2019 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Blockchain-/DLT-Anwendungen eröffnet. Mit den Gesetzesanpassungen sollen die Rechtssicherheit erhöht und die Hürden für blockchainbasierte Anwendungen gesenkt werden. Für die Swiss Blockchain Federation ist der Vorentwurf grundsätzlich geeignet, diese Ziele zu erreichen. Die Fokussierung auf die drei Bereiche Wertrechte, Aussonderung und Handelssysteme ist gut gewählt, denn hier besteht der grösste Handlungsbedarf. Auch stimmen die gewählten Ansätze in den jeweiligen Rechtsgebieten. Die Swiss Blockchain Federation sieht allerdings noch in verschiedenen Punkten Verbesserungspotenzial.

  • Der Bundesrat möchte im Obligationenrecht die Möglichkeit einer elektronischen Registrierung von Rechten mit Wertpapiercharakter schaffen. Die Swiss Blockchain Federation hält diesen Ansatz für zielführend. Sie schlägt aber vor, die gesetzlichen Anforderungen an das Register anders zu formulieren, sodass eine Pflichtverletzung des Emittenten die Registereinträge nicht infrage stellt.
  • Im Schuld- und Konkursrecht soll die Möglichkeit, blockchainbasierte Vermögenswerte einem Aufbewahrer konkursfest anzuvertrauen, gesetzlich anerkannt werden. Das ist sehr zu begrüssen. Aber die Definition der betroffenen Vermögenswerte ist zu eng gefasst. Zudem muss eine Aussonderung auch im Falle einer Sammelverwahrung möglich sein.
  • Die Absicht, im Finanzmarktinfrastrukturgesetz eine neue Kategorie für DLT-Handelssysteme zu schaffen, ist richtig. Das heutige Gesetz ist auf die etablierten Finanzmärkte ausgerichtet. Die vorgeschlagenen Neuerungen sind aber restriktiv und schwerfällig. Wünschenswert sind weitergehende Erleichterungen sowie die ausdrückliche Nichtunterstellung von Handelssystemen, von denen nur vernachlässigbare Risiken für Anleger und Finanzmärkte ausgehen.

Die Swiss Blockchain Federation wurde im Oktober 2018 als Public Private Partnership gegründet mit dem Ziel, die Attraktivität der Schweiz als Blockchain-Standort zu stärken und die Entwicklung eines vielfältigen und innovativen Blockchain-Ökosystems zu fördern. Zu den Mitgliedern gehören mehrere Dutzend Unternehmen, Startups, Universitäten, Organisationen und Einzelpersonen sowie die Kantone Tessin, Zürich und Zug. Die Innovationsförderung der Federation wird auch durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI unterstützt. Präsident des Vereins ist der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler.

Die Stellungnahme zur Vernehmlassung wurde von einer Expertengruppe verfasst, an der folgende Mitglieder der Swiss Blockchain Federation mitgewirkt haben: Dr. iur. RA Hans Kuhn (DALAW), Luzius Meisser (Meisser Economics), Mathias Ruch (CV VC), Dr. iur. RA Cornelia Stengel (Kellerhals Carrard) und Prof. Dr. Rolf H. Weber (Universität Zürich).

Die Stellungnahme zur Vernehmlassung wurde von einer Expertengruppe verfasst, an der folgende Mitglieder der Swiss Blockchain Federation mitgewirkt haben: Dr. iur. RA Hans Kuhn (DALAW), Luzius Meisser (Meisser Economics), Mathias Ruch (CV VC), Dr. iur. RA Cornelia Stengel (Kellerhals Carrard) und Prof. Dr. Rolf H. Weber (Universität Zürich).

Download: Vernehmlassungsstellungnahme der Swiss Blockchain Federation (PDF)

Weitere Informationen:
Swiss Blockchain Federation
Geschäftsstelle
info@blockchainfederation.ch
T: +41 31 313 18 48
www.blockchainfederation.ch

16. Mai 2019
https://blockchainfederation.ch/wp-content/uploads/2024/03/Fabian-Streiff.png 1213 1213 stephanie.niggli https://new.blockchainfederation.ch/wp-content/uploads/2024/03/SBF_Logo-ohne-Hintergrund_compressed-300x87.png stephanie.niggli2019-05-16 09:00:032024-05-06 15:06:19Swiss Blockchain Federation begrüsst Verbesserung der Rechtssicherheit und schlägt Änderungen beim Wertpapierrecht vor

SBF beteiligt sich an der Vernehmlassung zur Blockchain-Vorlage

News, Politik

Der Bundesrat hat am 22. März die Vernehmlassung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Blockchain / DLT eröffnet. Die Swiss Blockchain Federation begrüsst die Stossrichtung der Vorlage und wird sich nach einer genauen Prüfung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Detail dazu äussern.
Die Swiss Blockchain Federation hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die geplanten Änderungen unter anderem im Obligationenrecht, im Bundesgesetz über Schulbetreibung und Konkurs sowie in der Finanzmarktgesetzgebung prüfen wird.

Weitere Informationen auf der Website des Eidgenössischen Finanzdepartements.

28. März 2019
https://blockchainfederation.ch/wp-content/uploads/2019/03/city-3873519_960_720.jpg 570 960 stephanie.niggli https://new.blockchainfederation.ch/wp-content/uploads/2024/03/SBF_Logo-ohne-Hintergrund_compressed-300x87.png stephanie.niggli2019-03-28 13:39:102024-05-06 15:06:09SBF beteiligt sich an der Vernehmlassung zur Blockchain-Vorlage

Bericht des Bundesrates «Rechtliche Grundlagen für Distributed Ledger Technologie und Blockchain in der Schweiz»

News, Politik

Zusammenfassung

Mit dem Bericht will der Bundesrat eine Auslegeordnung relevanter rechtlicher Rahmenbedingungen bieten und Handlungsbedarf klären. Der Bericht soll aufzeigen,

  • dass der Schweizer Rechtsrahmen bereits heute geeignet ist, mit auf DLT und Blockchain basierenden Geschäftsmodellen umzugehen
  • dass die Schweiz die innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen weiter verbessern will und
  • dass die Schweizer Behörden entschlossen sind, Missbräuche konsequent zu bekämpfen.

Zivilrecht

  • Das Zivilrecht stellt für die Übertragung von Kryptowährungen keine Anforderungen – und entsprechend keine Hindernisse – auf. In Bezug auf die Übertragung von Kryptowährungen besteht deshalb kein Anpassungsbedarf im Zivilrecht.
  • Token, die eine Rechtsposition (Forderung, Mitgliedschaft, dingliches Recht) abbilden und repräsentieren, sollen nach dem Willen der Benutzer eine ähnliche Funktion erfüllen, wie dies heute und traditionellerweise die Wertpapiere tun. Da ein Eintrag in einem den interessierten Kreisen zugänglichen, dezentralen Register ähnlich wie der Besitz eines Wertpapiers Publizität zu schaffen vermag, scheint es gerechtfertigt, diesem Eintrag ähnliche Rechtswirkungen zuzuerkennen. Der Bundesrat schlägt zur Erhöhung der Rechtssicherheit eine Anpassung des Wertpapierrechts vor. Dabei sollen die bewährten Grundsätze des Wertpapierrechts so weit wie möglich beibehalten werden. Eine digitale Abbildung und Übertragung kommt somit nur für diejenigen Rechte in Frage, welche auch in einem Wertpapier verbrieft werden könnten und einer freien Übertragbarkeit zugänglich sind. Die geplante Gesetzesänderung soll den Übergang von Wertrechten durch Buchungen in dezentralen Registern rechtssicher ermöglichen und möglichst technologieneutral ausgestaltet werden.

Insolvenzrecht

  • Der Bundesrat erachtet es als notwendig, dass die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte im Fall eines Konkurses aus der Konkursmasse gesetzlich abschliessend geklärt wird. Vorauszusetzen wäre, dass diese Vermögenswerte dem Dritten individuell eindeutig zugeordnet werden können. Nach Ansicht des Bundesrates ist im vorliegenden Zusammenhang zusätzlich zu prüfen, ob auch im Hinblick auf nicht vermögenswerte Daten ein Anspruch auf Aussonderung geschaffen werden sollte. Der Bundesrat wird deshalb im Rahmen der geplanten Vernehmlassung eine entsprechende Gesetzesänderung vorschlagen.

Finanzmarktrecht

  • Im Bankenrecht wird der Bundesrat – im Lichte der oben erwähnten vorgeschlagenen Anpassung im SchKG – eine entsprechende Anpassung bankinsolvenzrechtlicher Bestimmungen (namentlich im Bereich der Absonderung von Depotwerten) prüfen und allfällige Anpassungsvorschläge in der geplanten Vernehmlassung unterbreiten.
  • Im Finanzmarktinfrastrukturrecht schlägt der Bundesrat die Schaffung einer neuen Bewilligungskategorie für Infrastrukturanbieter im Blockchain-/DLT-Bereich vor. Ferner sollen damit zusammenhängende Anpassungen im Finanzmarktinfrastrukturgesetz sowie im neuen Finanzinstitutsgesetz vorgeschlagen werden mit dem Ziel, mehr Flexibilität zu schaffen.
  • Im Finanzdienstleistungsgesetz, das Anfang 2020 in Kraft treten wird, sieht der Bundesrat derzeit keinen Änderungsbedarf aufgrund von Blockchain/DLT. Die vorgesehenen Anforderungen etwa zur Information der Kundinnen und Kunden sind bei auf Blockchain/DLT basierenden Finanzinstrumenten besonders relevant, da solche Finanzinstrumente neuartig und teilweise schwierig zu bewerten sind und sich durch besonders hohe Wertschwankungen auszeichnen können.
  • Im Kollektivanlagenrecht hat der Bundesrat im September 2018 das EFD beauftragt, bis Mitte 2019 eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes zu erarbeiten, um eine neue Kategorie von Fonds zu ermöglichen (sog. Limited Qualified Investment Funds, LQIF). Dadurch können inskünftig neue innovative Produkte rascher und kostengünstiger auf den Markt gebracht werden.
  • Im Versicherungsbereich sind viele Blockchain/DLT-Projekte derzeit in einem frühen Stadium. Bislang zeichnet sich kein finanzmarktrechtlicher Handlungsbedarf ab, aber eine abschliessende Beurteilung ist noch nicht möglich.

Geldwäschereirecht

  • Das Geldwäschereigesetz ist heute ausreichend technologieneutral ausgestaltet, um auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen und Initial Coin Offerings (ICOs) weitgehend zu erfassen. Die generellen Prinzipien des Geldwäschereigesetzes gelten auch für kryptobasierte Vermögenswerte. Die Tätigkeiten der meisten Akteurinnen und Akteure im Krypto-Bereich qualifizieren bereits heute als Finanzintermediation und sind dadurch dem Geldwäschereigesetz unterstellt.
  • So genannte Non-Custodian Wallet Anbieter und bestimmte dezentrale Handelsplattformen für kryptobasierte Vermögenswerte sind heute jedoch nicht dem Geldwäschereigesetz unterstellt. Die sich in diesem Zusammenhang stellenden Herausforderungen sind grundsätzlich international im Rahmen der Arbeiten der Financial Action Task Force anzugehen. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat derzeit davon ab, eine Ausdehnung der Unterstellung von Non-Custodian Wallet Anbieter unter das Geldwäschereigesetz vorzuschlagen.
  • Hingegen soll zur Erhöhung der Klarheit für Marktteilnehmende die heute bestehende Unterstellung dezentraler Handelsplattformen unter das Geldwäschereigesetz expliziter rechtlich verankert sowie eine allfällige Unterstellung weiterer solcher Plattformen geprüft werden.

Quelle: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/55150.pdf

14. Dezember 2018
https://blockchainfederation.ch/wp-content/uploads/2024/04/Blockchain-Switzerland-LinkedIn-Post.png 1080 1080 patblaser https://new.blockchainfederation.ch/wp-content/uploads/2024/03/SBF_Logo-ohne-Hintergrund_compressed-300x87.png patblaser2018-12-14 20:28:252024-05-06 15:17:05Bericht des Bundesrates «Rechtliche Grundlagen für Distributed Ledger Technologie und Blockchain in der Schweiz»

Blockchain Federation welcomes Swiss government’s regulatory approach

Politik

The Swiss Blockchain Federation welcomes the report published today by the Federal Blockchain/ICO Working Group and supports the path being taken by the Federal Council. The report picks up on several of the points raised in the white paper published by the Blockchain Taskforce (the predecessor to the Swiss Blockchain Federation) in early 2018. The Swiss Blockchain Federation is now calling for the report to be rapidly put into action with a binding agenda, so that blockchain companies can enjoy legal certainty in the near future. This is fundamental to further developing Switzerland as a blockchain location.

 

In recent years Switzerland has become one of the world’s leading locations for blockchain companies and business models. These companies need legal certainty. The publication of the report by the Federal Council marks an important step in this direction and provides a detailed survey of the legal challenges that these new business models create. The report does not call for a separate blockchain law, preferring to amend existing civil and financial market law. This reflects the objective of setting the framework conditions so that Switzerland can strengthen and extend its leading position in blockchain.

The fact that Switzerland is taking a pragmatic approach is to be welcomed. For Heinz Tännler, President of the Swiss Blockchain Federation, things are clear: “Legal implementation now needs to follow on quickly from this report. Switzerland needs this certainty as the basis for further development.” The 10-point program launched recently by the Swiss Blockchain Federation to strengthen blockchain technology in Switzerland also calls for a binding agenda from the regulator. This position paper spells out the social policy, regulatory and public interest issues that need to be settled if Switzerland is to be a successful blockchain location.

Several points in the federal report have been taken up from the white paper of the Blockchain Taskforce, out of which the Swiss Blockchain Federation emerged at the end of October 2018, such as a proposed change in civil law for transferring tokens. The Federal Council’s report also concurs with the analysis that it does not seem necessary to change anti-money laundering legislation at present, as the existing rules can also be applied to new business models.

The Swiss Blockchain Federation will continue to support the regulatory work constructively with the aim of strengthening and expanding the attractiveness of Switzerland as a blockchain Location.

Report of the Federal council

 

14. Dezember 2018
https://blockchainfederation.ch/wp-content/uploads/2024/04/ansgar-scheffold-0eEbHHyMFIY-unsplash-scaled.jpg 1707 2560 patblaser https://new.blockchainfederation.ch/wp-content/uploads/2024/03/SBF_Logo-ohne-Hintergrund_compressed-300x87.png patblaser2018-12-14 15:02:502024-05-06 15:17:48Blockchain Federation welcomes Swiss government’s regulatory approach
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