für den Erhalt und Ausbau der Attraktivität und der Konkurrenzfähigkeit des Blockchain-Standorts Schweiz
Rundschreiben Secondary Markets for Security Tokens

Rundschreiben Secondary Markets for Security Tokens

Die Blockchain-Gesetzgebung führt eine neue Handelslizenz für Security Tokens ein, etwas breiter „Digital Assets“ genannt. Mit der neuen Handelslizenz wird ein organisierter Handel von digitalen Assets in der Schweiz ermöglicht. Dadurch wird die Schweiz interessant für Handelsplätze aller Art von digitalen Vermögenswerten. Diese «First-mover-advantage» gilt es im Sinne einer starken Marktstellung der Schweiz zu nutzen.

Die konkreten Anforderungen, welche die Bestimmungen zu den DLT-Handelsplattformen vorsehen, gehen weniger weit als die heute schon bestehenden Vorgaben für multilaterale und organisierte Handelssysteme (ebenso wie die Vorgaben für die Zentralverwahrer, die ein Effektenabwicklungssystem betreiben). Dennoch dürften die neuen Anforderungen, welche potentielle Anbieter von DLT-Handelsplattformen für die Erteilung einer FINMA-Bewilligung zu erfüllen und während des Betriebs des Handelssystems einzuhalten haben, wahrscheinlich für kleinere Anbieter kaum geeignet sein.

Rundschreiben zeigt Möglichkeiten des Blockchaingesetzes auf
Ein neues Rundschreiben der Swiss Blockchain Federation erläutert die künftigen Gesetzesbestimmungen für digitale Handelsplattformen und gibt Hinweise auf mögliche Gestaltungsformen. Weiter zeigt das Rundschreiben im Detail auf, wie kleinere Unternehmen, insbesondere auch Startups, ausserhalb des FinfraG-Anwendungsbereichs einen Handel mit digitalisierten Wertrechten organisieren können, d.h. erläutert werden einzelne Handlungsalternativen und deren Rahmenbedingungen auf, die gewählt werden können, um den Handel mit digitalen Vermögenswerten auf den Sekundärmärkten einzurichten.

Diskutierte Punkte des Rundschreibens sind:

  • Handel gestützt auf die künftige FinfraG-Bewilligung für digitale Plattformen
  • Geschäftsabwicklung auf Basis dezentralisierter Handelssysteme
  • Angebote auf Bulletin Boards
  • Einzuhaltende Grundsätze der Governance
  • Einsatz des Market Making zur Schaffung von Liquidität im Markt

Das Rundschreiben erläutert auch praktische, im Markt schon vorhandene Beispiele von Formen des sekundären Handels gemäss den vorgenannten Angebotsformen.

Eine deutsche Zusammenfassung des Rundschreibens finden Sie hier.
Das „Circular 2020/01 Secondary Markets for Security Tokens“ in englischer Sprache können Sie unter diesem Link herunterladen.

Auskünfte zum Rundschreiben:

Prof. Dr. Rolf H. Weber
rolf.weber@bratschi.ch

Daniel Rutishauser
daniel.rutishauser@inacta.ch

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